Wir und die Wirtschaft
Unsere Werkstätten haben eine umfassendere Aufgabe, als nur die wirtschaftlich verwertbare Produktivität. Die ist nur Mittel dafür, ein wirtschaftliches Arbeitsergebnis zu erzielen, das als Arbeitsentgelt an die Werkstattbeschäftigten ausgezahlt werden kann. Wir haben einen ganzheitlichen Eingliederungsauftrag und pädagogische, therapeutische, pflegerische u. a. Leistungen zu erbringen. Das Ergebnis ihrer Eingliederungsleistung heißt Teilhabe am beruflichen Leben und dem der Gemeinschaft.
Die Ergebnisse unserer wirtschaftlichen Betätigung zahlen wir als Arbeitsentgelt zu mindestens 70 % an unsere Beschäftigten aus. Um uns im Wettbewerb mit der Erwerbswirtschaft Chancen einzuräumen, Aufträge, Umsätze und Erträge zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber einige Marktbedingungen zu entschärfen versucht. Dieser Nachteilsausgleich am Markt kommt den Auftraggebern und Erstverbrauchern direkt zugute:
Die Erwerbswirtschaft kann die Leistung ihrer Ausgleichsabgabe für die nicht mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzten Plätze verringern, wenn sie Aufträge an uns vergibt. Arbeitgeber, die durch diese Auftragsvergabe zur Beschäftigung in unseren Werkstätten beitragen, können 50% des auf die Arbeitsleistung der Werkstätten entfallenden Rechnungsbetrages auf die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Ausgleichsabgabe anrechen.
Bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand sind wir bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot der Werkstatt bis zu 15% über dem wirtschaftlichsten Angebot eines nicht bevorzugten Mitbewerbers liegt.
Steuerrechtlich gelten wir als begünstigte "Zweckbetriebe" und brauchen nur den verringerten Umsatzsteuersatz abzuführen. Zur Sicherung der Beschäftigung und zur Kompensation der Wettbewerbsnachteile berechnen wir nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von zur Zeit sieben Prozent.
Unser Hauptumsatz, die Vergütung für die Eingliederungsleistungen durch die öffentliche Hand, ist von der Umsatzsteuer befreit.